Zwei Frauen im Büro machen Notizen

Berufliche Qualifizierung

Anderer Leistungsanbieter – berufliche Teilhabe inklusiv gestalten

Die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist ein Menschenrecht – und ein zentrales Anliegen unseres Vereins. Auf Grundlage von Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention unterstützen wir Menschen mit seelischer, geistiger und/oder körperlicher Behinderung dabei, ihren Platz im Arbeitsleben zu finden – selbstbestimmt, praxisnah und mittendrin in der Gesellschaft.

Mit dem Angebot “Anderer Leistungsanbieter” nach § 60 SGB IX schaffen wir eine inklusive Alternative zur klassischen Werkstatt für behinderte Menschen. Wir ermöglichen jungen Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter den Einstieg in eine berufliche Zukunft auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt – praxisorientiert, individuell begleitet und mit Blick auf ihre persönlichen Potenziale.

Unser Angebot im Überblick

  • Eingangsverfahren: Analyse der Stärken und Interessen, Entwicklung realistischer Berufsziele und Vermittlung von Praktika.
  • Berufsbildungsbereich: Praktische Qualifizierung in einem Kooperationsbetrieb sowie ein Projekttag mit berufsspezifischen Schulungen.
  • Individuelle Begleitung: Ein interdisziplinäres Team aus Berufsbegleitung und Sozialpädagogik begleitet die Teilnehmenden durch den gesamten Prozess.
  • Flexible Lösungen: Für Teilnehmende ohne aktuellen Praktikumsplatz bieten wir eine strukturierte Wochenplanung mit alternativen Lern- und Beschäftigungsangeboten.

Warum betriebliche Umsetzung?

Die Maßnahme “Anderer Leistungsanbieter” findet nicht im geschützten Raum, sondern direkt im betrieblichen Umfeld statt. Diese Form der Umsetzung fördert echte Teilhabe, baut Barrieren ab und bringt Menschen mit und ohne Behinderung auf Augenhöhe zusammen. Sie stärkt das Selbstwertgefühl, ermöglicht soziale Integration und fördert ein selbstbestimmtes Leben. Die Maßnahme findet in enger Zusammenarbeit mit regionalen Betrieben statt – mit dem Ziel, langfristige berufliche Perspektiven zu schaffen.

Vorteile auf einen Blick

  • Für Teilnehmende: Stärkung von Selbstbestimmung, sozialen Kompetenzen und beruflicher Perspektive.
  • Für Betriebe: Zugang zu motivierten Mitarbeitenden, gelebte Vielfalt und ein starkes Zeichen für soziale Verantwortung.
  • Für die Gesellschaft: Inklusion im Arbeitsleben fördert Chancengleichheit und baut Vorurteile ab.

Für wen ist die Maßnahme?

Das Angebot richtet sich an Menschen, die die Schule beendet haben und einen Anspruch auf einen Platz in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben.

Voraussetzungen:

  • Sie haben noch keine Ausbildung im Berufsbildungsbereich gemacht.
  • Sie haben einen Antrag bei der Agentur für Arbeit gestellt und eine Zusage für die Förderung bekommen.

Haben Sie Interesse?

Melden Sie sich gerne bei uns! Wir erklären Ihnen die Maßnahme, beantworten Ihre Fragen auch gerne in einem persönlichen Gespräch.