Selbsthilfegruppe

Pflegeberatung

Die Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI sind ab Pflegegrad 2 gesetzlich vorgeschrieben, um die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern. Unsere Beratungen richten sich sowohl an Eltern mit pflegebedürftigen Kindern als auch an erwachsene pflegebedürftige Personen.

Wir führen die Beratungseinsätze bei Ihnen Zuhause durch. Unsere erfahren Pflegefachkräfte beraten Sie individuell und mit dem Ziel, ihre persönliche Pflegesituation zu verbessern. Die Beratenden bieten Informationen, Ratschläge und Unterstützung in Bezug auf die Organisation von Pflege, Pflegeleistungen, rechtliche Aspekte, finanzielle Fragen und andere Belange im Zusammenhang mit der Pflege. Ziel der Beratungseinsätze ist es, Pflegebedürftigen und den Pflegenden die bestmögliche Unterstützung zu bieten, um die Bewältigung der Pflegesituation zu erleichtern und ihre Lebensqualität zu verbessern. Zu unserem Beratungseinsatz gehören u.a.:

  • Die Beratung hinsichtlich der Hilfsmittelversorgung,
  • die Beratung zu Pflegesachleistungen,
  • die Einschätzung des Pflegegrades und Informationen zur evtl. Höherstufung,
  • die Vermittlung von Pflegetechniken (z.B. Lagerungstechniken, Hilfsmitteleinsatz, Mobilisierungsmöglichkeiten),
  • Informationen zur Herstellung von Barrierefreiheit im Wohnraum sowie im Alltagsleben,
  • die Beratung über Entlastungsleistungen der Pflegenden,
  • Informationen zur Hilfelandschaft im Landkreis Harburg.

Die Beratungen finden in Abhängigkeit vom Pflegegrad mehrmals im Jahr statt.
Bei Interesse oder Nachfragen sprechen Sie uns an.

Übernahme der Kosten

Die Beratung wird von der zuständigen gesetzlichen oder privaten Krankenkasse finanziert.